top of page
Image by Yipeng Lin

FAQ

Wem gilt die Visumbefreiung?

Staatsangehörige von 47 Ländern – darunter Brunei, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, die Niederlande, Malaysia, die Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, die Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Korea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru und Uruguay (für Brasilien, Argentinien, Chile, Peru und Uruguay gilt die Regelung ab dem 1. Juni 2025) sowie Saudi-Arabien, Oman, Kuwait und Bahrain (für diese vier Länder gilt die Regelung ab dem 9. Juni 2025) – können mit einem gültigen regulären Reisepass ohne Visum nach China einreisen, wenn der Aufenthalt dem Zweck von Geschäftsreisen, Tourismus, dem Besuch von Familienangehörigen oder Freunden, Austauschprogrammen oder der Durchreise dient. Der visumfreie Aufenthalt darf maximal 30 Tage dauern.

Müssen visumbefreite ausländische Staatsangehörige vorab eine Erklärung bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten abgeben?

Ausländische Staatsangehörige, die für die Visumbefreiung berechtigt sind, müssen vor der visumfreien Einreise nach China keine Erklärung bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten abgeben.

Wird der beabsichtigte Aufenthaltszweck bei der Einreise nach China von den chinesischen Grenzbehörden überprüft? Wie erfolgt diese Überprüfung? Werden neben dem Reisepass weitere Dokumente für die Einreise nach China benötigt?

Ausländische Staatsangehörige, die zu Zwecken wie Geschäftsreisen, Tourismus, dem Besuch von Familie oder Freunden, Austauschprogrammen oder zur Durchreise nach China reisen und die Voraussetzungen für die Visumbefreiung erfüllen, können nach Prüfung und Genehmigung durch die Grenzkontrollbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen visumfrei nach China einreisen. Die Einreise wird gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verweigert, wenn der Reisezweck nicht den Bedingungen der Visumbefreiung entspricht oder wenn der betreffenden Person die Einreise nach China nicht gestattet ist. Es wird empfohlen, zur Unterstützung des angegebenen Reisezwecks Nachweisdokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Unterkunftsreservierungen mitzuführen. Die Visumbefreiung gilt nicht für Personen, die nach China zur Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums, zu journalistischen Zwecken oder ähnlichen Tätigkeiten reisen.

Gibt es zusätzliche Anforderungen für minderjährige Personen, die für die Visumbefreiung berechtigt sind?

Für minderjährige Personen gelten dieselben Anforderungen an die Visumbefreiung wie für Erwachsene.

Gibt es Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?

Für ausländische Staatsangehörige ist ein regulärer Reisepass erforderlich, der mindestens für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in China gültig ist. Inhaber von Reisedokumenten oder vorläufigen bzw. Notfallpapieren, die keine regulären Reisepässe sind, dürfen ohne Visum nicht nach China einreisen.

Wie wird die Aufenthaltsdauer von 30 Tagen berechnet?

Die visumfreie Aufenthaltsdauer wird ab dem Tag nach der Einreise berechnet und beträgt durchgehend 30 Kalendertage.

Gilt die Visumbefreiung auch für ausländische Staatsangehörige, die aus einem Drittland nach China einreisen?

Berechtigte ausländische Staatsangehörige können von jedem Land oder jeder Region aus nach China reisen.

Gilt die Visumbefreiung auch für ausländische Staatsangehörige, die mit anderen Verkehrsmitteln als dem Flugzeug nach China reisen?

Die Visumbefreiung gilt für alle Reisenden, die über Seehäfen, Straßen- oder Flughäfen nach China einreisen, die für ausländische Staatsangehörige geöffnet sind (sofern nicht durch Gesetze, Vorschriften oder bilaterale Abkommen etwas anderes bestimmt ist). Bei der Einreise nach China mit privatem Fahrzeug sind bestimmte Ein- und Ausreiseverfahren für das Transportmittel gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu beachten.

Gilt die Visumbefreiung auch für Reisegruppen?

Die Visumbefreiung gilt für berechtigte ausländische Staatsangehörige sowohl in Reisegruppen als auch als Einzelpersonen.

Kann die Visumbefreiung verlängert werden, wenn die beabsichtigte Aufenthaltsdauer 30 Tage überschreitet?

Ausländische Staatsangehörige, die planen, länger als 30 Tage in China zu bleiben, müssen vor der Einreise bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten ein Visum beantragen, das ihrem Aufenthaltszweck entspricht. Sollten sie nach visumfreier Einreise aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen länger als 30 Tage bleiben müssen, müssen sie bei den Ausländerbehörden der chinesischen Sicherheitsbehörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erlaubt die Visumbefreiung mehrfache Einreisen? Gibt es Anforderungen an die Mindestabstände zwischen den einzelnen Einreisen oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der visumfreien Einreisen oder der Gesamtdauer des Aufenthalts?

Berechtigte ausländische Staatsangehörige können mehrfach visumfrei nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Einreisen oder der Gesamtdauer des Aufenthalts. Allerdings dürfen Personen mit visumfreier Einreise keine Aktivitäten ausüben, die nicht mit ihrem angegebenen Einreisezweck vereinbar sind.

bottom of page